Mittelschule an der Situlistraße
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Hausordnung
                                               

Hausordnung der Mittelschule Situlistraße


1. Betriebszeiten der Schule
1.1.   Ab 7:45 Uhr ist die Schule geöffnet
1.2.   Spätestens um 7:55 Uhr haben sich die Schüler im Klassenzimmer einzufinden und die Unterrichtsmaterialien herzurichten
1.3.   8:00 Uhr Unterrichtsbeginn
1.4.   9:30 bis 9:50 Uhr große Pause; Aufenthalt auf dem Schulhof; bei Regenpause findet die Pause zwischen dem blauen Haus und der Turnhalle statt
1.5.   11:20 bis 11:30 Uhr kleine Pause; Aufenthalt auf dem Schulhof
1.6    Bei extremen Witterungsverhältnissen kann die Schulleitung die Pause im Schulhaus anordnen.
1.7.   13:00 Uhr Ende des Vormittagsunterrichts
1.8.   13:15 Uhr Beginn des Nachmittagsunterrichts mit der 7.Stunde; 14:00 Uhr Beginn des Nachmittagsunterrichts mit der 8. Stunde (Aufenthalt 15 Minuten vorher erlaubt)
1.9.   17:00 Uhr Ende des Nachmittagsunterrichts; die Schulanlage ist zu verlassen


2. Allgemeine Verhaltensregeln
2.1.   Auszug aus dem BayEUG Art. 56/4:
2.2.   „Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.“
2.3.   "Der Schüler hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.“

2.4.   Bei Versäumnissen muss die Schule sofort telefonisch verständigt werden (s. BayEUG)
2.5.   Eine schriftliche Entschuldigung ist sobald wie möglich nachzureichen oder bringen zu lassen (s. BayEUG)

2.6.   Es ist dem Schüler nicht erlaubt
2.6.1. das Schulgelände während des Unterrichts und der Pausen zu verlassen.
2.6.2. auf dem Schulgelände zu rauchen.
2.6.3. auf dem  Schulgelände Mobiltelefone, Speicher- und Abspielgeräte (MP3) sowie Kopfhörer zu benutzen.
2.6.4.
auf dem Schulgelände Kaugummi zu kauen.
2.6.5. auf dem Schulgelände Abfälle und Essensreste auf den Boden zu werfen.
2.6.6. in den Gängen, Zimmern, auf dem Pausenhof und allen anderen Nebenräumen zu rennen, zu raufen, zu drängeln und zu stoßen.
2.6.7. vermeidbaren und unnötigen Lärm zu machen.
2.6.8. das Lehrerzimmer, Lehrmittelzimmer und alle anderen Fachräume ohne Lehrkraft zu betreten, außer mit Sondererlaubnis.
2.6.9. schul- und unterrichtsfremde Dinge mitzubringen.
2.6.10. bei später beginnendem Unterricht sich im Schulgebäude aufzuhalten (max.5 Minuten vor Unterrichtsbeginn).
2.6.11. auf dem Schulgelände Rad/Tretroller/Mofa zu fahren.
2.6.12. Fahrräder woanders als an den Radstellplätzen abzustellen.
2.6.13. auf dem Schulgelände Schneebälle und andere Gegenstände zu werfen sowie bei rutschigen Verhältnissen zu schlittern.
2.6.14. auf den Fensterbänken zu sitzen.
2.6.15. den Altbau durch den Notausgang zu betreten oder zu verlassen.

2.7.   Es wird von Schülern erwartet, sich an folgende Regelungen zu halten:
2.7.1  hilfsbereites und diszipliniertes Verhalten zu zeigen.
2.7.2. zur Ordnung und Sauberkeit beizutragen.
2.7.3. mit Füller zu schreiben, Textmarker zu verwenden, zwei Ferienbücher zu lesen.
2.7.4. Schulbücher einzubinden und pfleglich zu behandeln.
2.7.5. die Fenster in den Gängen geschlossen zu halten.
2.7.6. den Schulleiter spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn bei der Abwesenheit einer Lehrkraft zu verständigen.
2.7.7. die dem Unterrichtsraum zugeordnete Toilette zu benutzen.
2.7.8. bei der Mülltrennung mitzuwirken ( Papiercontainer!).
2.7.9. die Rasenflächen nicht zu betreten und somit zu schonen.
2.7.10. in angemessener Kleidung zum Unterricht zu erscheinen.


3. Sonstige Bestimmungen
3.1.   Bei absichtlichem Zerstören von Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten.

3.2.   Schulfremde Personen dürfen nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulleitung die Unterrichtsräume bzw. das Schulgelände betreten.

3.3.   In den Klassenzimmern ist nach Unterrichtsende das Folgende zu beachten:
3.3.1. Stühle hoch stellen und Fenster schließen
3.3.2. Vorhänge öffnen
3.3.3. das Zimmer sauber verlassen
3.3.4. die Klassenzimmer sind nach Unterrichtsende bzw. zur Pause abzuschließen
3.3.5. die Eingangstür zum blauen Haus ist während der Pausen und nach Unterrichtsende abzuschließen
3.3.6. Fundgegenstände beim Hausmeister abgeben

3.4.   Bei Verstößen gegen die Hausordnung entscheidet die Lehrkraft/die Lehrerkonferenz oder die Schulleitung über die zu ergreifenden Maßnahmen nach Art. 86 BayEUG.
3.5.   Feueralarm: Die Richtlinien über das Verhalten bei Feueralarm müssen in allen Unterrichtsräumen hängen.
3.6.   Unfallmeldung: Unfälle jeder Art, die sich innerhalb des Schulgeländes oder auf dem Schulweg ereignen, müssen sofort im Sekretariat oder der Lehrkraft gemeldet werden.
3.7.   Nachbarn der Schule: Jede Art von Belästigung der Nachbarn ist zu vermeiden (Fahrräder abstellen, Abfälle liegen lassen, Lärm).
3.8.   Sicherheitsbestimmungen in Fachräumen: Die Richtlinien zur Sicherheit im Fach Technik und im naturwissenschaftlichen Unterricht sind wie die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für die übrigen Fächer zu beachten.
3.9.   Befahren des Schulgeländes: Das Befahren des Schulgeländes ist von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr 13.15 Uhr nicht gestattet; ebenso ist es während der Pausen untersagt.


4. Verhalten im Sportfachtrakt, in Fachräumen und auf dem Schulgelände
4.1.   Der Sportfachtrakt/Fachräume (Vorraum, Nebenräume und Turnhallen) darf nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
4.2.   Das Mitbringen von Glas muss unterbleiben.
4.3.   Das Pausenbrot wird hier nicht eingenommen.
4.4.   Die Turnschuhgänge und die Turnhallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden (Hygiene).
4.5.   Die Türen zu den Sporthallen/Fachräumen sind nach jeder Unterrichtseinheit zu verschließen.
4.6    Die Bepflanzungen um den Schulhof sind nicht zu betreten und stattdessen zu schonen. 


Elternbeirat, Schulforum und Lehrerkonferenz der Mittelschule Situlistraße                   Stand 12.02.2015



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